Gericht verlangt strengere Umweltprüfung für Pipeline-Tunnel
Oberstes Gericht in Michigan kippt Genehmigung für Line-5-Tunnel unter den Großen Seen – neue Prüfung nötig.
Die Pipeline „Line 5“ verläuft seit 73 Jahren über eine Strecke von rund 1.040 Kilometern von Wisconsin durch Michigan bis ins kanadische Sarnia und transportiert dabei Rohöl und Erdgas-Flüssigkeiten. An einer besonders sensiblen Stelle, der Meerenge von Mackinac, verbindet sie unterirdisch den Michigansee mit dem Huronsee – zwei der Großen Seen, die zusammen einen der größten Süßwasserspeicher der Welt bilden.
Der Betreiber, der Energiekonzern Enbridge, will das rund sieben Kilometer lange Teilstück unter der Meerenge durch einen neuen Tunnel im Seeboden ersetzen, um das Risiko eines Lecks zu verringern. Für dieses Tunnelprojekt hatte Enbridge 2023 von der Michigan Public Service Commission eine Genehmigung erhalten. Umweltverbände und vier indigene Nationen aus Michigan legten dagegen Widerspruch ein, der Fall landete schließlich vor dem Obersten Gericht des Bundesstaates.
Mit 6 zu 1 Stimmen entschied das Gericht nun, die Genehmigung sei nicht ausreichend geprüft gewesen. Die zuständige Kommission habe sich bei ihrer Umweltprüfung fälschlicherweise nur auf den Tunnel selbst beschränkt, obwohl sie die Auswirkungen der gesamten Pipeline hätte betrachten müssen. Auch das sogenannte „Public-Trust-Prinzip“ – wonach der Staat Michigan die Großen Seen treuhänderisch im Interesse der Öffentlichkeit verwalten muss – sei bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden.
„Es ist unmöglich, ein Umweltrisiko zu verhindern oder zu begrenzen, ohne die Art dieses Risikos zu verstehen“, schrieb das Gericht in seiner 58 Seiten langen Begründung. Die Richter:innen verwiesen den Fall zur erneuten, gründlicheren Prüfung an die Kommission zurück – diese muss nun unter anderem klären, ob der Tunnel die Lebensdauer der insgesamt 73 Jahre alten Pipeline verlängern würde und welche Folgen das hätte.
Für die klagenden indigenen Nationen ist das Urteil auch eine Bestätigung ihrer im Vertrag verankerten Rechte auf Fischfang, Jagd und das Sammeln von Pflanzen in der Region – Rechte, die nach ihrer Argumentation nur Bestand haben können, wenn die Gewässer gesund bleiben. „Man kann kein Fischereirecht haben, wenn es keine gesunden Gewässer gibt, in denen Fische laichen können“, sagte Whitney Gravelle, Präsidentin der Bay Mills Indian Community, einer der Klageparteien.
Enbridge zeigte sich in einer Stellungnahme enttäuscht über die zusätzliche Verzögerung eines Projekts, das schon seit fast einem Jahrzehnt geprüft wird, betonte aber, weiterhin an einem sicheren Betrieb der Pipeline festzuhalten. Line 5 selbst bleibt von dem Urteil vorerst unberührt und ist von weiteren, separaten Gerichtsverfahren zur grundsätzlichen Zukunft der Pipeline betroffen.
Unabhängig vom Ausgang des konkreten Tunnelprojekts hat das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung: Es verpflichtet Behörden in Michigan künftig dazu, bei ähnlichen Infrastrukturprojekten den vollen Umfang möglicher Umweltschäden zu prüfen – und stärkt das Prinzip, dass der Staat die Großen Seen für kommende Generationen bewahren muss.
Diese Geschichte ist zu gut, um sie für sich zu behalten.
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„Michigans oberstes Gericht hat gerade entschieden: Ein Pipeline-Tunnel unter den Großen Seen braucht eine viel gründlichere Umweltprüfung."
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