Dresden plant Zweckentfremdungssatzung gegen Ferienwohnungen
Stadt will bis zu 700 Wohnungen dem Markt zurückführen – Vorbild Leipzig zeigt Erfolg

Hintergrund
In vielen deutschen Großstädten wird Wohnraum knapp – und teuer. Ein Grund dafür ist die Umwandlung von Mietwohnungen in Ferienwohnungen, die über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com vermietet werden. Diese Kurzzeitvermietung erzielt deutlich höhere Einnahmen als reguläre Mieten, was Eigentümer dazu verleitet, Wohnungen dem Markt zu entziehen. In Dresden stieg die Zahl der Ferienwohnungen von 1400 Ende 2019 auf rund 2200 – ein Anstieg um über 57 Prozent in fünf Jahren. Das entspricht zwar nur 0,7 Prozent des gesamten Wohnungsbestands, doch in beliebten Stadtteilen wie der Altstadt und Neustadt ist der Druck spürbar.
Was ist passiert
Die Dresdner Stadtverwaltung hat einen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorgelegt, der nun im Umlauf ist und vom Stadtrat beschlossen werden muss. Die Satzung orientiert sich am sächsischen Landesgesetz von 2024 und definiert als „zweckentfremdet“ Wohnungen, die mehr als zwölf Wochen pro Jahr für Kurzzeitvermietung genutzt werden oder länger als zwölf Monate leer stehen. Baubürgermeister Stephan Kühn (Grüne) rechnet damit, dass sich rund 700 Wohnungen reaktivieren lassen. Die Satzung gilt für fünf Jahre und soll flächendeckend in der ganzen Stadt gelten – nicht nur in den Touristenhochburgen. Eine zweijährige Übergangsfrist gibt Vermietern Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Ausgenommen sind baurechtlich genehmigte Ferienwohnungen und selbst genutzte Zweitwohnungen.
Warum das wichtig ist
Die Maßnahme ist ein struktureller Hebel gegen die Wohnungsknappheit, der nicht auf Neubau angewiesen ist. Leipzig, das eine ähnliche Satzung bereits eingeführt hat, konnte rund 800 ehemalige Ferienwohnungen wieder dem regulären Markt zuführen. Auch München meldete mit 507 zurückgewonnenen Wohnungen einen Rekord und verdoppelte die Bußgelder auf rund 700.000 Euro. In Berlin gilt das Zweckentfremdungsverbot seit 2014, wenn auch mit geringerem Erfolg. Die SPD-Fraktion im Dresdner Stadtrat bezeichnet den Entwurf als „längst überfällig“. Kritiker wie Stadtrat Holger Zastrow (Team Zastrow) lehnen die Satzung ab und verweisen auf hohe Baukosten und Bürokratie – doch die Zahlen aus anderen Städten zeigen, dass die Regulierung von Ferienwohnungen ein wirksames Instrument ist, um bezahlbaren Wohnraum zu sichern.
Ausblick
Die Satzung muss noch vom Dresdner Stadtrat beschlossen werden. Die Höhe der Bußgelder ist noch offen, in Hamburg drohen bis zu 500.000 Euro. Die Stadtverwaltung verspricht, die Kontrolle ohne Personalaufwuchs umzusetzen – in Leipzig waren dafür sechs zusätzliche Stellen nötig. Parallel steigen die Baugenehmigungen in Dresden: In den ersten drei Quartalen 2025 wurden 21 Prozent mehr Wohnungen genehmigt als im Vorjahr, doch die Fertigstellungen hinken hinterher. Die Satzung könnte kurzfristig Entlastung bringen, während der Neubau vor allem Ein- und Zweiraumwohnungen hervorbringt – für Familien fehlt es weiter an bezahlbaren größeren Wohnungen.
Diese Geschichte ist zu gut, um sie für sich zu behalten.
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„Dresden macht ernst: 700 Ferienwohnungen sollen wieder normale Mietwohnungen werden. Endlich was gegen Wohnungsnot!"
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