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EU dreht Beweislast gegen Uber und Lieferando

Plattformen müssen künftig beweisen, dass Fahrer keine Angestellten sind – ein Sieg für faire Arbeit.

Wer für Uber fährt oder für Lieferando Essen ausliefert, ist offiziell selbstständig – zumindest auf dem Papier. In der Praxis bestimmen die Apps aber oft, wann, wie und zu welchem Preis gearbeitet wird. Das führt zu einem Schwebezustand: Die Fahrer haben weder die Sicherheit eines festen Arbeitsplatzes noch die Freiheit echter Selbstständigkeit. Bisher lag die Beweislast bei den Beschäftigten: Sie mussten vor Gericht nachweisen, dass sie eigentlich Angestellte sind – ein teurer und langwieriger Prozess, den sich viele nicht leisten konnten.

Die Europäische Union hat dieses Ungleichgewicht nun korrigiert. Mit einer neuen Richtlinie wird die Beweislast umgekehrt: Künftig müssen die Plattformen wie Uber, Lieferando oder Deliveroo beweisen, dass ihre Fahrer tatsächlich selbstständig sind. Gelingt ihnen das nicht, gelten die Beschäftigten automatisch als Angestellte mit allen Rechten – von Mindestlohn über Urlaubsanspruch bis zur Sozialversicherung. Die Regelung betrifft schätzungsweise 28 Millionen Menschen in der EU, die über digitale Plattformen arbeiten.

Die Richtlinie ist Teil eines größeren Pakets zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der sogenannten Gig-Economy. Sie wurde nach jahrelangen Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Parlament und Mitgliedsstaaten beschlossen. Besonders bemerkenswert: Die Regelung gilt nicht nur für Fahrdienste und Essenslieferungen, sondern für alle digitalen Plattformen, die Arbeit vermitteln – von Reinigungskräften über Programmierer bis zu Pflegekräften.

Kritiker hatten befürchtet, dass die neuen Regeln zu Massenentlassungen führen könnten, weil Plattformen ihre Modelle umstellen müssten. Tatsächlich haben einige Unternehmen wie Uber bereits angekündigt, ihre Preise zu erhöhen oder in manchen Märkten ganz zurückzutreten. Doch die EU setzt auf einen sozialen Ausgleich: Die Mitgliedsstaaten haben zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland etwa könnte das bedeuten, dass das bestehende Arbeitnehmerüberlassungsgesetz angepasst wird.

Für die Beschäftigten bedeutet die neue Regel vor allem eines: weniger Angst vor dem Gang zum Arbeitsgericht. Denn künftig müssen nicht mehr sie ihre Rechte einklagen – die Unternehmen müssen belegen, warum sie ihnen diese Rechte verweigern. Das ist ein Paradigmenwechsel in einer Branche, die lange als rechtsfreier Raum galt.

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„Stell dir vor, du müsstest vor Gericht beweisen, dass du eigentlich Angestellter bist – das ist jetzt vorbei. EU dreht den Spieß um."

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