Gericht zwingt TotalEnergies zu Klima-Offenlegung
Französisches Gericht verpflichtet Ölkonzern, alle Emissionen inklusive Kunden-Nutzung offenzulegen.

Ein französisches Gericht hat den Öl- und Gaskonzern TotalEnergies dazu verurteilt, seinen sogenannten Sorgfaltspflichtplan zu überarbeiten. Konkret geht es um die Frage, welche Klimarisiken das Unternehmen offenlegen muss. Das Pariser Gericht entschied am 25. Juni, dass TotalEnergies künftig auch die Emissionen aus der Nutzung seiner Produkte durch Kunden – etwa wenn Benzin oder Heizöl verbrannt werden – in seinen Plan aufnehmen muss. Diese indirekten Emissionen werden als Scope 3 bezeichnet und machen den Großteil des CO₂-Fußabdrucks von Ölkonzernen aus.
Das Urteil ist ein Erfolg für vier Umweltorganisationen – Notre Affaire à Tous, Sherpa, Zéa und France Nature Environnement – die gemeinsam mit der Stadt Paris 2020 Klage eingereicht hatten. Sie beriefen sich auf das französische Sorgfaltspflichtengesetz von 2017. Dieses Gesetz verpflichtet große französische Unternehmen, jährlich einen Plan zu veröffentlichen, der Risiken für Menschenrechte, Gesundheit, Sicherheit und Umwelt in ihrer gesamten globalen Lieferkette identifiziert. Zudem müssen sie Maßnahmen vorlegen, wie diese Risiken verhindert oder gemildert werden können.
„Das Urteil sendet eine sehr klare Botschaft: Fossile Energiekonzerne sind für alle ihre Emissionen verantwortlich, auch für die, die durch die Nutzung ihrer Produkte entstehen“, sagte Anne Stévignon, Rechtsexpertin bei Notre Affaire à Tous, in einer Pressekonferenz. Die Kläger hatten ursprünglich weitergehende Forderungen gestellt, doch das Gericht erkannte die grundsätzliche Anwendbarkeit des Gesetzes auf Klimarisiken an. Dies ist ein wichtiger Präzedenzfall: Erstmals wird ein Gericht konkret festlegen, wie ein Unternehmen seine Klimawirkung offenlegen muss.
Die Entscheidung könnte Signalwirkung über Frankreich hinaus haben. Sie zeigt, dass Gerichte bereit sind, die Klimaverantwortung von Konzernen juristisch durchzusetzen. Für TotalEnergies bedeutet das Urteil, dass der Konzern seinen Sorgfaltspflichtplan grundlegend überarbeiten muss – und zwar mit konkreten Maßnahmen zur Emissionsminderung. Das Verfahren wird nun in der nächsten Instanz fortgesetzt, wo über die genauen Auflagen entschieden wird.
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„Ein Gericht hat gerade entschieden: TotalEnergies muss alle Emissionen offenlegen – auch die, die beim Verbrennen ihres Öls entstehen. Riesiger Schritt für Klimatransparenz."
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