ILO beschließt weltweit erste Arbeitsrechte für Gig-Worker
Internationale Arbeitsorganisation stimmt für verbindliche Schutzstandards für 154 bis 435 Millionen Plattformbeschäftigte.

Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hat am 12. Juni einen historischen Beschluss gefasst: Erstmals gibt es verbindliche internationale Arbeitsrechte für die sogenannten Gig-Worker – Menschen, die über Plattformen wie Uber, Lieferando oder Fiverr arbeiten. 406 Mitgliedsregierungen, Arbeitgeberverbände und Arbeitnehmervertreter stimmten für das Abkommen, darunter China, Japan, Deutschland, Frankreich und Südafrika. Acht Staaten stimmten dagegen, darunter die USA. Großbritannien und Indien enthielten sich.
Das Abkommen legt Mindeststandards fest, die unabhängig davon gelten, ob ein Gig-Worker als Angestellter oder als selbstständiger Auftragnehmer eingestuft wird. Genau diese Einstufung war bisher der Hebel der Plattformkonzerne: Wer als Selbstständiger gilt, hat keinen Anspruch auf Mindestlohn, bezahlten Urlaub oder Krankenversicherung. Künftig müssen die Plattformen unter anderem einen Mindestlohn zahlen, für Arbeitssicherheit sorgen und ihre Beschäftigten vor willkürlicher Kündigung oder Kontosperrung schützen.
Erstmals gibt es auch internationale Regeln für den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz. Die Plattformen müssen offenlegen, wie ihre automatischen Systeme Bezahlung und Arbeitszuteilung steuern – eine Forderung, die Beschäftigte seit der Entstehung der Branche immer wieder erhoben haben. Die Weltbank schätzt, dass weltweit zwischen 154 und 435 Millionen Menschen über solche Apps arbeiten. Ein Bericht von Human Rights Watch aus dem Jahr 2025 ergab, dass US-Plattformarbeiter nach Abzug der Ausgaben im Median 5,12 Dollar pro Stunde verdienten – etwa 30 Prozent unter dem bundesweiten Mindestlohn.
Amanda Brown, stellvertretende Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der ILO, sagte: „Zum ersten Mal in der Geschichte des Völkerrechts werden die Frauen und Männer, die unsere Städte bewegen, die in unseren Häusern putzen und pflegen, durch einen verbindlichen internationalen Standard benannt, anerkannt und geschützt.“
Die eigentliche Hürde kommt jedoch erst nach dem Beschluss: Die ILO kann die Regeln nicht selbst durchsetzen. Jeder Mitgliedsstaat muss das Abkommen ratifizieren und in nationales Recht umsetzen – ein Prozess, der bekanntermaßen langsam und politisch ist. Die USA stimmten dagegen; der US-Vertreter Lorenzo Riboni argumentierte, starre Regeln in einem sich schnell verändernden Sektor würden „Innovation behindern und den Arbeitnehmern schaden, denen sie helfen sollen“. Wo Regierungen das Abkommen jedoch umsetzen, könnten einzelne Arbeitnehmer Plattformunternehmen vor Gericht bringen. Lena Simet, leitende Beraterin für wirtschaftliche Gerechtigkeit bei Human Rights Watch, nannte das Ergebnis einen Durchbruch und „einen Boden, keine Decke“. Die Messlatte ist gelegt – jetzt kommt es auf die Umsetzung an.
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