EU-Recht auf Reparatur: Geräte müssen reparierbar sein
Ab August 2026 gilt europaweit: Hersteller müssen Ersatzteile zehn Jahre lang liefern und Reparaturen ermöglichen.

Jedes Jahr landen in der EU Millionen von Elektrogeräten im Müll, obwohl sie oft nur einen kleinen Defekt haben. Ein kaputter Mixer, ein Laptop mit lockerem Scharnier – viele Verbraucher werfen die Geräte weg und kaufen neue, weil eine Reparatur zu teuer oder gar nicht möglich ist. Genau das soll sich nun ändern. Der deutsche Bundestag hat am 25. Juni 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung angenommen, der die EU-Richtlinie zum „Recht auf Reparatur“ in nationales Recht umsetzt. Ab dem 1. August 2026 gelten europaweit neue Regeln, die Hersteller dazu verpflichten, ihre Produkte reparierbar zu machen.
Konkret bedeutet das: Hersteller müssen Ersatzteile für ihre Geräte mindestens zehn Jahre lang zu einem angemessenen Preis anbieten. Zudem müssen sie Reparaturanleitungen und Schaltpläne zur Verfügung stellen, damit unabhängige Werkstätten oder die Verbraucher selbst die Geräte reparieren können. Bislang war es oft unmöglich, Gehäuse zu öffnen, ohne sie zu zerstören, oder an bestimmte Bauteile zu gelangen. „Ein sehr häufiges Problem ist, dass wir die Gehäuse von Geräten nicht öffnen können, ohne sie zu zerstören“, sagt Jan Siero, der ehrenamtlich ein Repaircafé im Deutschen Technikmuseum Berlin betreibt. Die neuen Regeln sollen solche Hürden beseitigen.
Die EU-Richtlinie sieht außerdem vor, dass die Garantiezeit auf drei Jahre verlängert wird, wenn ein Gerät innerhalb der ersten zwei Jahre repariert werden muss. Das soll Anreize schaffen, Reparaturen der Neuanschaffung vorzuziehen. Unabhängige Reparaturdienstleister werden gestärkt, und die Mitgliedstaaten müssen entweder Reparaturinitiativen fördern oder der Bevölkerung Zuschüsse für Reparaturen anbieten. In Deutschland gibt es bereits rund 1800 Repaircafés, die ehrenamtlich helfen – ein Trend, der sich durch die neuen Regeln weiter verstärken dürfte.
Die Umwelt profitiert ebenfalls: Laut Studien der Europäischen Kommission entstehen durch vorzeitigen Elektroschrott jährlich etwa 35 Millionen Tonnen Abfall und 261 Millionen Tonnen Treibhausgase – das sind rund acht Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen der EU. Reparieren statt Wegwerfen spart nicht nur Geld, sondern schont auch Ressourcen. „Computerhardware lässt sich nicht wirklich nachhaltig produzieren, daher müssen wir ihre Lebensdauer auf 10 bis 15 Jahre verlängern“, sagt Daniel Büchle, Geschäftsführer des gemeinnützigen Unternehmens AfB social & green IT, das allein 2025 europaweit 750.000 IT-Geräte aufgekauft und 70 Prozent davon wiederverwertet hat.
Das „Recht auf Reparatur“ ist ein wichtiger Schritt weg von der Wegwerfgesellschaft hin zu mehr Nachhaltigkeit und Verbraucherfreiheit. Es gibt den Menschen die Möglichkeit, ihre Geräte länger zu nutzen und aktiv gegen die Verschwendung von Ressourcen anzugehen.
Diese Geschichte ist zu gut, um sie für sich zu behalten.
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„Stell dir vor, dein Laptop geht kaputt und du kannst ihn einfach reparieren lassen, statt ein neues Gerät zu kaufen. Genau das wird jetzt EU-weit möglich."
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