Neue Autos müssen Fußgänger besser schützen
Ab Juli 2026: Erweiterter Notbremsassistent erkennt Fußgänger und Radfahrer – weniger schwere Unfälle im Stadtverkehr.

Ab dem 7. Juli 2026 dürfen in der EU nur noch Neuwagen zugelassen werden, die über eine erweiterte Sicherheitstechnik verfügen. Grundlage ist die EU-Verordnung 2019/2144, die schrittweise strengere Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit einführt. Bereits seit Juli 2024 sind ein intelligenter Geschwindigkeitsassistent, ein Spurhalte-Assistent, eine Müdigkeitswarnung, ein Unfalldatenspeicher und ein automatischer Notbremsassistent Pflicht. Der bisherige Notbremsassistent reagierte jedoch hauptsächlich auf vorausfahrende Fahrzeuge. Die neue Stufe erweitert seine Fähigkeiten: Er muss nun auch Fußgänger und Radfahrer zuverlässig erkennen und bei Gefahr einer Kollision selbstständig eine Notbremsung einleiten. Das soll vor allem das Risiko schwerer Unfälle im Stadtverkehr senken, wo Fußgänger und Radfahrer besonders gefährdet sind.
Auch andere Assistenzsysteme werden verschärft. Der Notfall-Spurhalteassistent muss künftig auch in Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung vorhanden sein – bei elektrischer Servolenkung gilt das bereits seit 2024. Neu eingeführt wird eine Ablenkungserkennung: Ein System analysiert die Bedienmuster des Fahrers und warnt bei Anzeichen von Unaufmerksamkeit. Zudem müssen Hersteller die Front von Neuwagen so gestalten, dass sie bei einem Zusammenstoß mehr Energie absorbiert und das Verletzungsrisiko für Fußgänger verringert wird. Ab Vollbremsungen bei Geschwindigkeiten ab 50 km/h wird ein adaptives Bremslicht Pflicht, das dann schnell blinkt, um nachfolgende Fahrzeuge besser zu warnen.
Die neuen Vorschriften gelten nur für neu zugelassene Kraftfahrzeuge – ältere Modelle müssen nicht nachgerüstet werden. Die EU verfolgt mit den Regelungen eine langfristige Strategie, die Zahl schwerer Verkehrsunfälle und Verkehrstoter zu reduzieren. Indem intelligente Sicherheitssysteme die Fahrer zunehmend unterstützen, sollen Unfälle vermieden oder zumindest ihre Folgen abgemildert werden. Die Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Ansatzes, der auf dem Weg zur sogenannten „Vision Zero“ – null Verkehrstote – einen weiteren konkreten Schritt darstellt.
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